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Gesuche für Finanzhilfen müssen bis spätestens am 17. Juli 2020 eingereicht werden.
Die vom Bund in der Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung festgelegte Frist für die Einreichung von Gesuchen bei den Kantonen läuft noch bis am 17. Juli 2020. Die Formulare und Merkblätter sowie weitere Informationen für die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sind ab 25. Juni 2020 abrufbar unter www.ag.ch/kibe. Der Kanton informiert die Gemeinden und die Institutionen per Merkblatt über das Gesuchsverfahren und stellt den Institutionen ein Informationsschreiben für die Eltern zur Verfügung.
Auszahlung der Finanzhilfen
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat die vom Regierungsrat beantragte vorzeitige Freigabe des Kredits für die Ausfallentschädigung abgelehnt. Aus diesem Grund muss der entsprechende Kredit durch den Grossen Rat beschlossen werden. Die Auslösung der Zahlungen kann erst nach dem Beschluss des Grossen Rats erfolgen.
Am 20. Mai 2020 hat der Bund die neue Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus auf die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung erläutert. Verordnung und Erklärungen
Der Kanton Aargau wird bis am 19. Juni informieren, wie und wo Gesuche für diese Entschädigung eingereicht werden können. Weitere Informationen folgen.
Die Koalition Kinderbetreuung richtet am 15. Mai 2020 ein dringliches Schreiben an den Bundesrat, in dem Impulse für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise (und eine langfristige Sicherung des systemrelevanten Betreuungsangebotes) thematisiert wurde. Dieses Schreiben wurde von allen Schweizerischen Verbänden und Kooperationen im Bereich Kinderbetreuung unterstützt. Schreiben
Am 13. Mai 2020 informierte der Regierungsrat alle Gemeinden und Betreuungsinstitutionen im Kanton Aargau über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen betreffend den finanziellen (68 Millionen vom Bund gutgeheissenen) Unterstützungen für den Ertragsausfalle der Betreuungsinstitutionen sowie die nicht bezogenen Betreuungskosten, die die Erziehungsberechtigen leisten mussten. Information
K&F Fachstelle Kinder und Familien hat für die Betreuungsinstitionen (Kindertagesstätten und Tagesstrukturen) ein Schutzkonzept in Anlehnung an das Schutzkonzept von kibesuisse und dem BKS Kanton Aargau (für den öffentlichen Schulbetrieb) verfasst. Dieses darf von den Betreuungsinstitutionen als Vorlage genutzt werden.
Der Bundesrat hat einen Entscheid betreffend einem geplanten Hilfspaket für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien an die Kantone delegiert .
kibesuisse - Verband Kinderbetreuung Schweiz äusserte sich auf den Entscheid des Bundesrates am 4. April 2020 wie folgt Medienmitteilung
Gemäss Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau sollten alle familien- und schulergänzende Kinderbetreuungangebote (unabhängig welcher Trägerform sie unterstehen) finanziell unterstützt werden.
Die K&F Fachstelle Kinder und Familien empfiehlt allen Kindertagesstätten und Tagesstrukturen, sich frühzeitig für die Kurzarbeit anzumelden. Der Kanton wird danach prüfen, welche Trägerformen über Kurzarbeit oder allenfalls über ein anderes Instrument abgerechnet werden können. Hier geht es zur Anmeldung für Kurzarbeit
Die K&F Fachstelle Kinder und Familien empfiehlt den Betreuungsorganisationen, sich unbedingt an die Hygienevorschriften und Meldepflichten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit zu halten. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten sowie die Kinder und Jugendlichen und alle Mitarbeiter*innen darauf hin.
Aktuelle Hinweise vom Kanton Aargau betreffend Tagesstrukturen und Kindertagesstätten
Weitere Informationen Kanton Aargau
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