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Bewilligung und Aufsicht
Die K&F Fachstelle Kinder und Familien übernimmt im Auftrag von Gemeinden die Aufsichtsbesuche von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Mittagstisch und Tagesfamilien im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung und der Aufsicht (PAVO und KiBeG).
Unter folgenden Links finden Sie unsere Preislisten. Gerne besprechen wir Ihre Situation individuell und erstellen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Offerte.
Kindertagesstätten, Tagesstrukturen
Tagesfamilien
Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine unverbindliche Offerte zustellen können.
Empfehlungen für die Aufsicht und Bewilligung
Der Gemeinderat der Standortgemeinde legt Standards zur Qualität des Angebots fest und ist für die Aufsicht zuständig. (KiBeG § 3) Um zu beurteilen, ob eine Betreuungsinstitution oder eine Tagesfamilie den Qualitätsanforderungen genügen, braucht es ein strukturiertes Vorgehen und eine Beurteilung der Soll/Ist-Situation. K&F Empfehlungen für Betriebsbewilligung und Aufsicht
In Auftrag der Fachstelle Alter und Familie des Kantons Aargau erstellte die K&F Fachstelle Kinder und Familien im Januar 2022 die Fachunterlage zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG). Die Fachunterlage beschreibt die Rechte und Pflichten der Gemeinden sowie der Trägerschaften bei der Meldung, Bewilligung und Aufsicht der Betreuungsangebote. Am 14. März 2022 präsentierte die K&F Fachstelle an der Online-Veranstaltung "Familienpolitik am Mittag" die erstellte Fachunterlage. Hier finden Sie die Präsentation der Online-Veranstaltung.
K&F Qualitätsstandards für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen / Mittagstische und Tagesfamilien dienen dazu:
Die detaillierten Qualitätsstandards von der K&F Fachstelle Kinder und Familien finden Sie nachfolgend:
Kindertagesstätten
Tagesstrukturen
Tagesfamilien
Die K&F Fachstelle Kinder und Familien übernimmt im Auftrag von Gemeinden die Aufsichtsbesuche von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Mittagstisch und Tagesfamilien im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung und der Aufsicht (PAVO und KiBeG).
Unter folgenden Links finden Sie unsere Preislisten. Gerne besprechen wir Ihre Situation individuell und erstellen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Offerte.
Kindertagesstätten, Tagesstrukturen
Tagesfamilien
Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine unverbindliche Offerte zustellen können.
Empfehlungen für die Aufsicht und Bewilligung
- Kindertagesstätten und Tagesstrukturen / Mittagstische sind sowohl betriebsbewilligungs- wie auch aufsichtspflichtig (PAVO Art. 13b und Art. 19).
- Tagesfamilien sind melde- und aufsichtspflichtig (PAVO Art. 12).
Der Gemeinderat der Standortgemeinde legt Standards zur Qualität des Angebots fest und ist für die Aufsicht zuständig. (KiBeG § 3) Um zu beurteilen, ob eine Betreuungsinstitution oder eine Tagesfamilie den Qualitätsanforderungen genügen, braucht es ein strukturiertes Vorgehen und eine Beurteilung der Soll/Ist-Situation. K&F Empfehlungen für Betriebsbewilligung und Aufsicht
In Auftrag der Fachstelle Alter und Familie des Kantons Aargau erstellte die K&F Fachstelle Kinder und Familien im Januar 2022 die Fachunterlage zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG). Die Fachunterlage beschreibt die Rechte und Pflichten der Gemeinden sowie der Trägerschaften bei der Meldung, Bewilligung und Aufsicht der Betreuungsangebote. Am 14. März 2022 präsentierte die K&F Fachstelle an der Online-Veranstaltung "Familienpolitik am Mittag" die erstellte Fachunterlage. Hier finden Sie die Präsentation der Online-Veranstaltung.
K&F Qualitätsstandards für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen / Mittagstische und Tagesfamilien dienen dazu:
- die gesetzliche Bewilligungspflicht umzusetzen.
- die gesetzliche Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
- die Qualitätsentwicklung (Struktur-, Orientierungs- und Prozessqualität) zu gewährleisten.
Die detaillierten Qualitätsstandards von der K&F Fachstelle Kinder und Familien finden Sie nachfolgend:
Kindertagesstätten
Tagesstrukturen
Tagesfamilien
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