Aufsicht
und Bewilligung
Die K&F Fachstelle Kinder&Familien übernimmt im Auftrag von Gemeinden die Aufsichtsbesuche von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Mittagstisch und Tagesfamilien im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung und der Aufsicht (PAVO und KiBeG).
Bewilligung
und Aufsicht
Die K&F Fachstelle Kinder&Familien übernimmt im Auftrag von Gemeinden die Aufsichtsbesuche von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen, Mittagstisch und Tagesfamilien im Zusammenhang mit der Betriebsbewilligung und der Aufsicht (PAVO und KiBeG).
Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Mittagstische
Der Gemeinderat jeder Gemeinde im Kanton Aargau legt die Standards zur Qualität des Betreuungsangebots fest und ist für die Aufsicht zuständig (KiBeG § 3). Um zu beurteilen, ob eine Betreuungsinstitution den Qualitätsanforderungen genügen, braucht es ein strukturiertes Vorgehen und eine Beurteilung der Soll/Ist-Situation. Hier kommen wir ins Spiel und bieten Ihnen als Gemeinde unsere Unterstützung an.
Unsere Dienstleistung der Bewilligung und Aufsicht beinhaltet folgendes Vorgehen:
- Kontakt mit den Institutionen und Überprüfung der erforderlichen Unterlagen
- Aufsichtsbesuch, Gespräch mit der Leitungsperson sowie die Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort
- Schriftlicher Bericht für die Gemeinde über die aktuelle Situation vor Ort mit Handlungsempfehlungen durch unsere Fachperson
Der detaillierte Bericht bietet den Aufsichtsbehörden eine solide Entscheidungsgrundlage im Bewilligungsverfahren.
K&F Qualitätsstandards für Kindertagesstätten
K&F Qualitätsstandards für Tagesstrukturen und Mittagstische
Wir übernehmen entweder Ihre eigenen Qualitätsstandards oder überprüfen nach unseren Qualitätsstandards der K&F Fachstelle als Massstab für die Bewilligung und Aufsicht.
Die K&F Qualitätsrichtlinien sind Standards für die Qualität in Kindertagesstätten, welche auf den Grundlagen der kibesuisse Richtlinien und dem Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz, aufbauen. Sie definieren unter Anderem Anforderungen sowohl an den Betrieb einer Institution wie auch an die Anzahl und Ausbildungen des Fach- und Assistenzpersonals.
Mit einem hohen Qualitätsniveau in der frühkindlichen Bildung werden Grundvoraussetzungen für die Chancengerechtigkeit der Kinder geschaffen.
Unsere Preisliste zu unseren Dienstleistungen finden Sie hier.
Da jede Gemeinde und deren Institutionen unterschiedlich aufgebaut sind, besprechen wir Ihre Situation auch gerne individuell und erstellen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Offerte.
Tagesfamilien
Der Gemeinderat jeder Gemeinde im Kanton Aargau legt die Standards zur Qualität des Betreuungsangebots fest und ist für die Aufsicht zuständig (KiBeG § 3). Um zu beurteilen, ob eine Betreuungsinstitution den Qualitätsanforderungen genügen, braucht es ein strukturiertes Vorgehen und eine Beurteilung der Soll/Ist-Situation. Hier kommen wir ins Spiel und bieten Ihnen als Gemeinde unsere Unterstützung an.
Wir übernehmen entweder Ihre eigenen Qualitätsstandards oder überprüfen nach unseren Qualitätsstandards der K&F Fachstelle als Massstab für die Bewilligung und Aufsicht. Wir holen alle notwendigen Unterlagen bei den Institutionen ein und gehen für Sie auf den Aufsichtsbesuch und stellen Ihnen in Form eines Aufsichtsberichts alle Informationen zur Verfügung, damit Sie den Entscheid über eine Betriebsbewilligung fällen können.
Unsere Dienstleistung der Bewilligung und Aufsicht beinhaltet folgendes Vorgehen:
Kontaktaufnahme mit der Tagesfamilie
Aufsichtsbesuch, Gespräch mit der Tagesfamilien sowie die Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort
Schriftlicher Bericht für die Gemeinde über die aktuelle Situation vor Ort mit Handlungsempfehlungen durch unsere Fachperson
Der detaillierte Bericht bietet den Aufsichtsbehörden eine solide Entscheidungsgrundlage im Bewilligungsverfahren.
Die K&F Standards für die Qualität der Kinderbetreuung in Tagesfamilien gelten für Organisationen, die Tagesfamilien vermitteln und für Tagesfamilien, die tagsüber regelmässig gegen Entgelt Kinder im eigenen Haushalt betreuen. Sie gelten als Mindeststandards und konkretisieren die rechtlichen Vorgaben.
Familien, die mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen oder Betreuungszeiten von mehr als 20 Stunden pro Woche anbieten, gelten nicht als Tagesfamilie und benötigen eine Betriebsbewilligung gemäss Kindertagesstätten.
Unsere Preisliste zu unseren Dienstleistungen finden Sie hier.
Da jede Gemeinde und deren Institutionen unterschiedlich aufgebaut sind, besprechen wir Ihre Situation auch gerne individuell und erstellen Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Offerte.
Kontakt Aufsicht und Bewilligung
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Marion Racioppi-Zuberbühler
Fachverantwortung Coaching und Fachperson Bewilligung & Aufsicht
- Betriebliche Mentorin mit FA
- Zertifizierte systemische Coachin
- Grundausbildung nach Emmi Pikler
- Coaching als Führungsinstrument
- Leadership FK
- Berufsbildnerin
- FFK Diplom Kleinkinderzieherin
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Jeannine Wieser
Fachverantwortung Bewilligung & Aufsicht
- Dipl. Kindheitspädagogin HF
- CAS-Führungskompetenz
- Ressourcenorientiertes Coaching
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Martina Hoffmann
Fachverantwortung Fachberatung & Bedarfserhebung und Fachperson Bewilligung & Aufsicht
- Ausbilderin FA (Ausbilderin mit Fachausweis)
- Berufsbildnerin und Prüfungsexpertin FaBe K
- Fachfrau Betreuung EFZ
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Angeline Weiss
Fachverantwortung Koordination und Fachperson Bewilligung & Aufsicht
- CAS Entwicklungspsychologische Beratung (EPB)
- SVEB-Zertifikat/ Didaktisches Basismodul A für Berufsschullehrpersonen
- Dipl. Kindheitspädagogin HF
- Dipl. Leiterin von Tageseinrichtungen für Kinder